„Es ist gut, dass die EU-Kommission die Sparer besser absichern will, wenn ihre Bank nicht mehr zahlungsfähig ist. Das darf aber nicht durch eine kompromisslose Zwangsharmonisierung geschehen.“ Götzl kritisiert, dass nach den Plänen der EU-Kommission die Deckungssumme für Spareinlagen in allen EU-Staaten einheitlich auf 100.000 Euro begrenzt werden soll. Mitgliedsstaaten dürften dann kein höheres Schutzniveau mehr zulassen, obwohl dies im Interesse der Verbraucher erstrebenswert ist und wie es Genossenschaftsbanken zuverlässig seit 80 Jahren leisten.
Gegenwärtig gelten in Deutschland Vorschriften, die einen umfangreichen Schutz der Ersparnisse der Verbraucher ermöglichen. So verfügen alle drei Banksäulen über freiwillige Sicherungssysteme, die den Kunden einen über den Betrag von 100.000 Euro hinausgehenden Einlagenschutz garantieren. Bei den Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind die Ersparnisse privater Kunden in unbegrenzter Höhe geschützt.