Götzl: „Die Maxime der Europäischen Kommission darf nicht eine europaweite Vollharmonisierung sein. Die Reform der Einlagensicherung muss sich vielmehr an zwei Zielen ausrichten: dem bestmöglichen Schutz der Kundeneinlagen und der Stabilität des Bankenmarkts.“ Das setze voraus, dass die bewährte Schutzwirkung der deutschen Institutssicherungssysteme mit ihrer Präventionswirkung anerkannt wird und nicht in einer gesetzlichen Einlagensicherung aufgehen muss, die hinter den Status Quo zurückfällt. Götzl: „Die Politik sollte sich im Interesse der Bürger und Anleger bei der Schutzwirkung nach oben orientieren. Die genossenschaftliche Institutssicherung mit ihrem Insolvenz- und Einlagenschutz hat dieses Ziel bereits erfolgreich verwirklicht.“
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