Wirtschaft

EU-weite Bußgeldvollstreckung

Jetzt werden auch Auslandsknöllchen eingetrieben: München (ots) - Ab sofort können Knöllchen aus anderen EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Wer im Ausland beispielsweise zu schnell unterwegs war, kann jetzt zu Hause zur Zahlung gezwungen werden.

Der ADAC hat zum neuen Vollstreckungsabkommen die wichtigsten Fragen für Autofahrer zusammengestellt:

Ab welchem Betrag wird vollstreckt?

Es werden Geldsanktionen einschließlich Verfahrenskosten ab einem Betrag von mindestens 70 Euro vollstreckt.

Werden auch Führerscheinentzug, Fahrverbot und Punkte vollstreckt? Nein. Die Vollstreckung umfasst nur Geldsanktionen. Im Ausland verhängte Führerscheinmaßnahmen gelten nur im Tatortland.

Wie läuft das Vollstreckungsverfahren ab?

Auf Ersuchen des EU-Mitgliedstaats, der ein dort nicht bezahltes Knöllchen in Deutschland vollstrecken will, prüft das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Zulässigkeit der Vollstreckung. Der Betroffene wird hierzu angehört und kann in der Anhörung oder im Einspruch gegen den Bewilligungsbescheid darlegen, weshalb die Vollstreckung unzulässig ist. Ohne Einwände wird der Bescheid rechtskräftig und zur Zahlung fällig. Wird nicht freiwillig gezahlt, folgt die Zwangsvollstreckung.

Wann lehnt das BfJ das Vollstreckungshilfeersuchen ab?

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