Ja. Maßgebend ist das Ausstellungsdatum des ausländischen Bußgeldbescheides. Bescheide, die ab 28. Oktober 2010 erlassen werden, kommen also auch dann zur Vollstreckung, wenn die zugrunde liegende Tat viele Monate vorher begangen wurde.
Was droht bei Wiedereinreise ins Tatortland?
Im Tatortland bleiben rechtskräftige Bußgeldbescheide und Gerichtsentscheidungen weiterhin vollstreckbar. Zu einer Vollstreckung kann es dort zum Beispiel im Rahmen einer Verkehrskontrolle kommen.
Weitere Hinweise zu diesem Thema gibt es vom ADAC unter www.adac.de/Auslandsbussgeld . Inwieweit es tatsächlich zu einer rigorosen Vollstreckungspraxis in Deutschland kommen wird, ist derzeit ungewiss. Das aufwändige Verfahren und die Tatsache, dass der Vollstreckungserlös im Vollstreckungsstaat (Deutschland) bleibt, könnten dem entgegenstehen. Im Zweifel rät der ADAC Betroffenen die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.
Quelle: News aktuell