Wirtschaft

Existenzgründung – Auf in die Selbstständigkeit   

ARAG Experten sagen, wie Sie Chancen nutzen und sich dabei richtig absichern

math_Muell / Pixabay

Selbstständig zu arbeiten kann so schön sein: Man verwirklicht seine Ideen, ist frei und unabhängig und erntet auch noch den Gewinn für die selbst erbrachte Leistung. Eine solide Vorbereitung hilft, den Weg zur Selbstständigkeit freizuräumen und sicher zu beschreiten. ARAG Experten geben hilfreiche Tipps.

Businessplan

A und O einer erfolgreichen Existenzgründung sind Ihr eigener Ideenreichtum und ein tragfähiges Geschäftskonzept, das Sie in einem Businessplan fixieren sollten. Dieser ebnet Ihnen den Weg: Er dient Ihnen nicht nur als Fahrplan Ihres Vorhabens, er spielt auch bei potentiellen Förderungen und Krediten die entscheidende Rolle. Machen Sie sich frühzeitig mit den spezifischen Bedingungen Ihrer Branche vertraut, identifizieren Sie potenzielle Auftraggeber und Kunden und durchdenken Sie die Finanzierung.

Gewerbe, Franchise, Freiberuflich?

Wie Sie Ihren Unternehmergeist ausleben, hängt zwar vor allem von Ihrer Tätigkeit ab, doch bleiben die Formen der Selbstständigkeit vielfältig: Sie können als Start-Up-Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler, allein oder im Team durchstarten. Das sind dann gleichzeitig auch die ersten Kriterien, nach denen Sie die Rechtsform Ihres Unternehmens festlegen. Entscheidend für die Rechtsform ist außerdem, ob Sie eine Kauffrau beziehungsweise ein Kaufmann sind, ob Sie die Haftung beschränken und ob und wie viel Kapital Sie in Ihr Unternehmen einbringen wollen. Ein-Personen-Gründungen können vom Einzelunternehmen bis hin zur Ein-Personen-AG reichen. Das Einzelunternehmen beispielsweise ist sozusagen Grundstock der Gesellschaftsformen. Es entsteht automatisch, wenn Sie Ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden und Ihr Unternehmen ins Handelsregister eintragen. Als Freiberufler gründen Sie bereits ein Einzelunternehmen, wenn Sie eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen und Ihre Selbstständigkeit dort anzeigen. Ob ein Gewerbe oder eine Freiberuflichkeit für Sie in Frage kommt, entscheidet letztlich das Finanzamt – setzen Sie sich also zeitnah mit diesem in Verbindung.

Gemeinsam selbständig

Gründen Sie Ihr Unternehmen zusammen mit mindestens einem Partner, haben Sie verschiedene Formen der Personengesellschaft zur Auswahl – von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) über die Offene Handelsgesellschaft (OHG) bis zur GmbH & Co. KG. Viele Vorteile bieten Teamgründungen in Form von Kapitalgesellschaften wie der GmbH, der AG oder der Genossenschaft. Im Team lassen sich fachliche oder kaufmännische Defizite ausgleichen. Mehr Gründungspartner bedeuten auch mehr Eigenkapital, was die Finanzierung von notwendigen Anschaffungen erleichtert.

Tipp:

Beziehen Sie bei Ihrer Entscheidung auf jeden Fall Ihren Steuerberater und Rechtsanwalt mit ein, denn die Rechtsform Ihres Unternehmens wirkt sich finanziell, steuerlich und rechtlich auf Sie als Gründer aus.

Gewerbeamt und Gewerbeschein

Wer sich mit einem Gewerbe selbstständig machen will, kommt um einen Besuch beim Gewerbeamt nicht herum. Denn nur mit einem Gewerbeschein sind Sie dazu berechtigt, eine Gewerbetätigkeit auszuführen. Ansonsten drohen Bußgelder oder Steuernachzahlungen, bei denen das Einkommen rückwirkend geschätzt wird – oftmals zum Nachteil des Gewerbetreibenden. Und das trotz der in Deutschland herrschenden Gewerbefreiheit. Ihr Gewerbe können Sie beim zuständigen Gewerbeamt, Ordnungsamt oder bei der Gemeindeverwaltung anmelden. Um bei der Anmeldung unnötige Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam, sich schon im Vorfeld über die erforderlichen Unterlagen zu informieren. Gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr – je nach Gemeinde zwischen 15 bis 65 Euro – bekommen Sie dort den umgangssprachlich als „Gewerbeschein“ bezeichneten Gewerbeanmeldungsschein. Er ist der offizielle Nachweis, dass Ihre Gewerbetätigkeit gegenüber der Behörde angezeigt ist. Das benötigte Formular für die Gewerbeanmeldung ist beim Gewerbeamt oder – noch schneller und bequemer – direkt online als Vordruck zum Herunterladen erhältlich. Informationen hierzu gibt es auf der Internetseite der zuständigen Gemeinde. Beim Ausfüllen des Formulars werden folgende Angaben benötigt: persönliche Daten, private Adresse, Telefon- und Faxnummer, Beginn der Tätigkeit, die voraussichtliche Zahl der Mitarbeiter und die Art der Tätigkeit. Denken Sie bei der Anmeldung unbedingt an Ihre Personalpapiere – Sie müssen sich ausweisen können. Ausländische Staatsangehörige müssen zudem eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorlegen, welche die Erlaubnis beinhaltet, eine Gewerbetätigkeit aufnehmen zu dürfen.

Wenn die Anmeldung nicht reicht

Trotz Gewerbefreiheit brauchen Sie bei bestimmten Gewerbearten – zum Beispiel im Gaststättengewerbe und als Handwerker, Bauträger oder Makler – eine ausdrückliche Genehmigung durch das Gewerbeamt. Dazu müssen Sie, wenn Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, zudem auch einen Auszug aus dem Handelsregister vorlegen. Bei ausländischen Unternehmen müssen Sie zusätzlich einen Inlandsbevollmächtigten samt einer inländischen Anschrift angeben.

An den Fiskus denken

In der Anfangszeit ist es wichtig, das Geschäft zum Laufen zu bringen. Vor lauter Akquise sollten Sie aber das Finanzamt nicht vergessen. Errechnet es eine Steuerschuld, verlangt es eine Nachzahlung für das vergangene Jahr und denselben Betrag ein weiteres Mal für das laufende Jahr. Hinzu kommt eine entsprechende Vorauszahlung für das kommende Vierteljahr. Legen Sie also schon von den ersten Einnahmen einen guten Steuer-Puffer an, raten ARAG Experten.

(ARAG)

print

Tags: , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

25 Jahre Mein Geld
Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

-
Welche Neuerungen gibt es zum BAV-Geschäft?

Im bAV Geschäft gibt es immer wieder neue Trends und verbesserte Tarife. Was können Berater und Vermittler für 202472025 erwarten?

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 03 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben