Die österreichische Fluggesellschaft Laudamotion hat in seinen Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABBs) angegeben, Verfahren über Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen und -ausfällen ausschließlich vor irischen Gerichten zu führen. Diesen Terminus hat das Düsseldorfer Amtsgericht nun im Rahmen einer Klage des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals AirHelp für ungültig erklärt.
Christian Leininger, Rechtsanwalt bei AirHelp, kommentiert die Entscheidung: “Einige Airlines versuchen alles, um ihren Kunden bei Flugverspätungen oder -ausfällen nicht ihre rechtmäßige finanzielle Entschädigung auszahlen zu müssen. Bereits im April haben wir diesbezüglich aufgedeckt, dass vor allem Billigairlines bis zu 95 Prozent der rechtmäßigen Entschädigungsforderungen ihrer Kunden zu Unrecht abweisen. Dass eine österreichische Fluggesellschaft nun in ihren Beförderungsbedingungen erklärt, Gerichtsverfahren nur in Irland durchführen zu lassen, ist natürlich extrem verbraucherunfreundlich und ergibt absolut keinen Sinn. Dadurch will Laudamotion seine Passagiere lediglich dazu bringen, ihre Entschädigung bei Flugproblemen nicht einzuklagen. Deshalb sah das Düsseldorfer Amtsgericht auch keinerlei Grund dafür, Laudamotions Rechtsauffassung in dieser Sache zu folgen.
Leider sind verbraucherunfreundliche Klauseln nicht nur bei Laudamotion und dessen Mutterkonzern Ryanair gängig. Auch einige weitere Airlines wie easyJet und British Airways versuchen auf diesem Weg, ihre Kunden von einer Entschädigungsforderung abzuhalten und dadurch Geld zu sparen. Wir von AirHelp setzen uns für die Rechte von Fluggästen ein und ziehen gegen solche verbraucherunfreundlichen Klauseln vor Gericht. Denn Airlines wie Laudamotion oder Ryanair stehen ganz sicher nicht über dem Gesetz.”
Flugprobleme: Diese Rechte haben Passagiere
Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.
AirHelp kooperiert mit Verbraucherschutz Deutschland
Um möglichst vielen Passagieren in Deutschland zu ihrem Recht zu verhelfen, kooperiert AirHelp seit diesem Jahr mit Verbraucherschutz Deutschland. In diesem Zusammenhang wird AirHelp aufgrund seiner Kunden- und Servicefreundlichkeit vom Verbraucherschutz Deutschland empfohlen und wird sich künftig dafür einsetzen, die Rechte der Verbraucher, die sich beim Verbraucherschutz Deutschland beschweren, durchzusetzen. Fluggäste können ihren Anspruch auf eine Entschädigung unverbindlich und kostenlos auf www.airhelp.com/de prüfen.
(AirHelp)