Wirtschaft

Geschäftsakten: Archivierungskosten mit dem Fiskus teilen

Bonn, 15. September 2011 In Unternehmen sammelt sich eine Vielzahl von Geschäftsunterlagen an. In Firmenarchiven lagern Protokolle, Reklamationen und Abnahmeprotokolle ebenso wie Verträge, Urkunden oder Baupläne. Gerade der schnelle und zuverlässige Zugriff auf steuerlich relevante Altdokumente stellt Firmen vor hohe Herausforderungen.

Dokumente müssen rechts-, beweis- und fälschungssicher abgelegt sein und über Jahre bereit gehalten werden. Eine dokumentengerechte Archivierung egal ob analog oder digital ist für Unternehmen oft mit hohen Kosten verbunden. Der Fiskus beteiligt sich an diesen Kosten, indem er die Bildung einer entsprechenden Rückstellung für die am Bilanzstichtag verursachten Archivierungskosten akzeptiert.

Bislang war unklar, über welchen Zeitraum jährlich anfallende Archivierungskosten Berücksichtigung finden. Da die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren vorsehen, wurde die Auffassung vertreten, man könne die jährlich anfallenden Kosten mit dem Multiplikator 10 hochrechnen. Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil (Az. X R 14/09) dieser Berechnung widersprochen: Wiederkehrende Kosten sind grundsätzlich mit einem Vervielfältiger von 5,5 zu multiplizieren. Zur Begründung verweist das Gericht auf den steuerlich zu beachtenden Stichtagsgrundsatz, der die Bildung von Rückstellungen für zukünftige Aufwendungen verbietet. Rückstellungsfähig ist der jährlich anfallende Aufwand nur für die durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer bei einer Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Der Fiskus akzeptiert den Faktor 5,5 (arithmetisches Mittel von 1 bis 10) unter der Annahme, dass jedes Jahr ein aufbewahrungspflichtiger Jahrgang ausgesondert werden kann. „Positiv sind die eindeutigen Spielregeln, die Unternehmen nunmehr eine zuverlässige Kalkulation ermöglichen“, betont Wirtschaftsprüfer Thomas Rohler von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DHPG in Bergisch Gladbach. „Unternehmen sollten alle rückstellungsfähigen Kosten im Rahmen einer Jahresabrechnung systematisch erfassen.“

Welche Kosten sind rückstellungsfähig? Der Fiskus akzeptiert sowohl wiederkehrende Kosten als auch einmalige Aufwendungen. Zu den wiederkehrenden Kosten zählen etwa Miet- und Nebenkosten, Versicherungsbeiträge oder die jährlichen Abschreibungen auf Regale oder Schränke. Befindet sich das Archiv im eigenen Betriebsgebäude, sind die Gebäudekosten (AfA, Grundsteuer, Versicherung, Energie- und Instandhaltungskosten etc.) anteilig nach der Nutzfläche zu ermitteln.

Darüber hinaus sind einmalige Aufwendungen für die Einlagerung aller bereits vorhandenen Unterlagen rückstellungsfähig, die am Bilanzstichtag noch nicht archiviert sind. Dazu gehören etwa die Kosten für die Digitalisierung der Dokumente oder die Anschaffung von Speichermedien. Auch die Kosten für eine Datensicherung durch einen externen Dienstleister können einbezogen werden. Achtung: Einmalige Aufwendungen dürfen nicht mit dem mathematischen Faktor 5,5 multipliziert werden. Andere Kosten hingegen lehnt der Fiskus ab: Nicht rückstellungsfähig sind anteilige Finanzierungskosten für die Archivierung oder Entsorgungsaufwendungen.

print
Seiten:
  • admin

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

25 Jahre Mein Geld
Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

-
Welche Neuerungen gibt es zum BAV-Geschäft?

Im bAV Geschäft gibt es immer wieder neue Trends und verbesserte Tarife. Was können Berater und Vermittler für 202472025 erwarten?

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 03 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben