Obgleich sich die Parteien am 6. Oktober 2016 auf das Ziel verständigt hatten, die Ministererlaubnis durch Rücknahme der anhängenden Beschwerden umsetzbar zu machen und bis zum 17. Oktober 2016 eine einvernehmliche Einigung zu erzielen, zeigte sich im Verlauf der Verhandlungen, dass es auf Basis einer von Rewe favorisierten Lösung keine rechtliche Sicherheit geben kann.
„Wir müssen leider feststellen, dass die Kläger nicht bereit sind, konstruktiv an Lösungen zu arbeiten und ihre Beschwerden zurückzuziehen,“ erklärt Karl-Erivan W. Haub, geschäftsführender und persönlich haftender Gesellschafter der Unternehmensgruppe Tengelmann. „Für unsere 16.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kaiser’s Tengelmann ist dies eine sehr enttäuschende Nachricht“, so Haub weiter.
Eine Aufteilung der Filialen bzw. Vertriebsregionen, wie dies von den Beschwerdeführern gefordert wurde, ist aber innerhalb der erteilten Ministererlaubnis nicht möglich. Eine Aufteilung der Filialen außerhalb der Ministererlaubnis hätte ein komplett neues Fusionskontrollverfahren beim Bundeskartellamt zur Folge. „Für eine erneute Prüfung durch die Wettbewerbsbehörde müssten wir mindestens sechs weitere Monate bei ungewissem Ausgang veranschlagen – Zeit, die das Unternehmen Kaiser’s Tengelmann nicht mehr durchstehen kann. Für uns heißt das, dass wir jetzt unser Alternativszenario aktivieren und mit der Vorbereitung der Einzelverwertung des Unternehmens beginnen müssen“, fügt Haub hinzu.
Die Unternehmensgruppe Tengelmann wird in der kommenden Woche damit beginnen, für das Filialnetz der Kaiser’s-Vertriebsregion Nordrhein sowie die Fleischwerke in Viersen, Donauwörth und Perwenitz Interessensbekundungen am Markt einzuholen. Die Verwertungsphase der Vertriebsregionen München und Berlin startet zeitverzögert. „Leider müssen wir davon ausgehen, dass für zahlreiche Filialen kein Supermarktbetreiber gefunden werden kann. Deshalb steht eine große Zahl von Mitarbeitern vor dem Verlust ihrer Arbeitsplätze. Ich habe deshalb die Geschäftsführung von Kaiser’s Tengelmann beauftragt, in umfassende Sozialplanverhandlungen einzutreten“, erläutert Haub die weitere Vorgehensweise.
Für Karl-Erivan W. Haub, der von Anfang an davor gewarnt hatte, dass die Alternative zu einer Komplettübernahme durch EDEKA die Einzelverwertung des Unternehmens wäre, wäre ein endgültiger Schlussstrich bitter: „EDEKA und wir hatten eine gemeinsame Vision, wie wir trotz unseres Rückzugs aus dem Supermarktgeschäft 16.000 Arbeitsplätze erhalten und langfristig sichern können. Dafür haben wir bis zum Schluss mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gekämpft – bisher leider vergeblich. Wir werden in den kommenden Wochen parallel zur Vorbereitung des Abwicklungsszenarios weiter versuchen, den Weg zum Vollzug der Ministererlaubnis frei zu machen.“ Rewes heutiger erneuter Versuch, außerhalb der Ministererlaubnis eine Übernahme durch Rewe zu konstruieren, ist rechtlich ebenso wenig gangbar wie der Vorschlag einer Aufteilung von Kaiser’s Tengelmann im Rahmen der Ministererlaubnis.
Im Oktober 2014 hatten die Unternehmensgruppe Tengelmann und der EDEKA-Verbund das Fusionsvorhaben beim Bundeskartellamt zur Genehmigung eingereicht. Dieses hatte den Zusammenschluss im März 2015 verboten, worauf die Unternehmen gemeinsam einen Antrag auf Erteilung einer Ministererlaubnis beim Bundeswirtschaftsministerium eingereicht hatten. Diese Ministererlaubnis wurde im März 2016 unter aufschiebenden Bedingungen erteilt. Obgleich diese Auflagen inzwischen erfüllt und vom BMWi bestätigt wurden, hindert nun der auf Antrag der Mitbewerber Rewe und Markant ergangene Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf Vollzugsverbot die Realisierung der Übernahmepläne. So ist auch zwei Jahre nach Vertragsschluss noch keine Übergabe von Kaiser’s Tengelmann, ihrer Tochtergesellschaften Birkenhof und Ligneus, der Bringmeister/Bringmeister Logistik und der Tengelmann E-Stores an EDEKA in greifbarer Nähe.