Das haben Berechnungen des ifo Instituts für seine neue Konjunktur-Prognose ergeben, die ifo-Präsident Clemens Fuest am Montag im Haushaltsausschuss des Bundestages vortrug. Danach bedeutet die Senkung von 19 auf 16 Prozent vom 1. Juli bis zum Jahresende Steuerausfälle von 20 Milliarden Euro.
Hintergrund sei, dass die Nachfrage nach im Inland produzierten Konsumgütern nicht im gleichen Umfang zulege wie die Steuersenkung. „Daraus folgt nicht notwendigerweise, dass die Umsatzsteuersenkung als konjunkturpolitische Maßnahme abzulehnen ist. Man kann die Stützung der Unternehmen und die Entlastung der Konsumenten in der aktuellen Krisensituation durchaus als wünschenswert ansehen, selbst wenn es nicht zu einer starken Ausdehnung des Konsums kommt“, sagte Fuest. „Insgesamt sollten an Konjunkturprogramme nicht zu hohe Erwartungen gerichtet werden. Es ist meines Erachtens trotzdem sinnvoll und notwendig, die Konjunktur in dieser kritischen Lage mit Mitteln der Fiskalpolitik zu stützen.“
Vom gesamten Konjunktur-Paket würden 88 Milliarden Euro im Jahr 2020 wirksam. Das werde die Wirtschaftsleistung in diesem Jahr um rund 30 Milliarden Euro steigern oder um 0,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Unternehmen werden dabei um 64 Milliarden Euro entlastet, die privaten Haushalte um 9,9 Milliarden. Die zusätzlichen Staatsausgaben betragen 14 Milliarden Euro für 2020.
Der Leiter des ifo-Zentrums für öffentliche Finanzen und politische Ökonomie, Niklas Potrafke, erklärte dem Ausschuss: „Geprüft werden sollte, ob einige Maßnahmen gestrichen werden können, um die Neuverschuldung zu verringern.“ Der Tilgungsplan des Nachtragshaushaltes sehe vor, ab dem Jahr 2023 zur Schuldenbremse zurückzukehren und ab dann innerhalb von 20 Jahren zu jährlich gleichen Anteilen zu tilgen. „Dieser Tilgungsplan legt nahe, dass innerhalb der nächsten 20 Jahre keine Rezession zu erwarten ist, die den Tilgungsplan durchkreuzen könnte. Das ist nicht plausibel“, sagte Potrafke. Deutschland solle schnellstmöglich zu ausgeglichenen öffentlichen Haushalten zurückkehren. Geprüft werden sollte, ob die Schuldenbremse bereits im Jahr 2022 wieder greifen könne, insbesondere dann, wenn sich die Konjunktur im Laufe des kommenden Jahres erhole.
(ifo Institut)