Nach einer leichten Zunahme im Februar ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im März erneut – und diesmal kräftiger – angestiegen. Laut IWH-Insolvenztrend wurden im März 870 Personen- und Kapitalgesellschaften als insolvent gemeldet. Damit lagen die Insolvenzen im März um mehr als 20 Prozent über den Februarzahlen und erreichten fast das Niveau des Vorjahresmonats.
Jenseits der Gruppe der in der Regel größeren Personen- und Kapitalgesellschaften deutet sich seit Februar ein starker Anstieg bei den Insolvenzen von Kleinstunternehmen und Selbstständigen an. Neben dem anhaltend schwierigen Pandemiegeschehen ist ein weiterer möglicher Grund für diesen Anstieg der seit 1. Januar 2021 erleichterte Zugang zur Restschuldbefreiung auch für Selbstständige. Diese Gesetzesänderung verringert für die Betroffenen die negativen Konsequenzen einer Insolvenz.
Die Analyse des IWH zeigt, dass die größten 10 Prozent der Unternehmen, deren Insolvenz im März gemeldet wurde, insgesamt knapp 8 000 Personen beschäftigen. Damit liegt die Zahl der betroffenen Jobs in etwa auf dem Niveau des Vormonats, jedoch deutlich unter den Höchstständen im vergangenen Sommer.
Auch wenn die Zahl der Kleinstinsolvenzen steigt: Für die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Insolvenzen ist vor allem auch wichtig, wie groß die betroffenen Unternehmen sind und wie viele Jobs betroffen sind. Die Gruppe der Kleinstunternehmen ist zwar für einen erheblichen Teil der Insolvenzen verantwortlich, in der Vergangenheit gingen jedoch nur etwa 10% der betroffenen Arbeitsplätze auf Insolvenzen von Kleinstunternehmen zurück.
„Insolvenzen vieler Kleinstunternehmen sind aus ökonomischer Sicht oft weniger einschneidend als eine Handvoll Großinsolvenzen“, sagt Steffen Müller, der am IWH die Abteilung Strukturwandel und Produktivität und die dort angesiedelte IWH-Insolvenzforschung leitet. Dies liegt aber nicht nur daran, dass bei Großinsolvenzen viel mehr Jobs betroffen sind. Auch die Lohnverluste der Beschäftigten sind viel höher. „In einer aktuellen Studie finden wir, dass die Lohnverluste nach einem Arbeitsplatzverlust stark von der Größe des insolventen Betriebs abhängen. Der Lohnabschlag verglichen mit dem alten Job ist für Entlassene aus Großbetrieben um ein Vielfaches höher als bei Menschen, die ihre Arbeit bei einem Kleinstunternehmen verlieren“, so Müller. Oft genug würden letztere in einer Folgebeschäftigung sogar mehr verdienen als vorher.