Wirtschaft

Kohlekraftwerk in Datteln

Düsseldorf (ots) - Die Sache hätte für die Landesregierung nicht schlechter laufen können. Die Schlappe vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster und der weitgehende Baustopp für das Kohlekraftwerk in Datteln waren schon schlimm genug

Die sich nun abzeichnenden Folgen für die anderen Kraftwerksstandorte muss man schlicht als Katastrophe bezeichnen. Wirtschaftsministerin Thoben räumt massive Planungsmängel ein, die nun eilends behoben werden müssen. Ob das gelingt, bevor erneut ein Umweltverband erfolgreich ist? Zweifel sind angebracht. Wer aber ist verantwortlich für diese Situation? In der Hauptsache natürlich die aktuelle schwarz-gelbe Landesregierung. Wer gerade regiert, der muss für die Folgen seines Tuns nun einmal gerade stehen. Da haben SPD und Grüne schon Recht. Aber es ist ebenso richtig: Auch unter der alten rot-grünen Landesregierung war das Planungsrecht offenbar nicht gerichtsfest, nimmt man zumindest das Urteil aus Münster zum Kraftwerk Datteln als Grundlage. Für eine begründete und politisch ohnehin heikle Urteilsschelte reichen die Argumente der betroffenen Politiker kaum. Es geht – wie immer – um die Interpretation von Gesetzen und vorherigen Urteilen. Da haben die Münsteraner Richter einen Weg gefunden, den sie schlüssig begründen können. Die Begründung muss man nicht teilen. Aber mit den Vorgaben muss die Politik künftig umgehen. Es geht um nichts anderes als um den Industriestandort NRW und um die Frage, inwiefern Großprojekte noch durchgesetzt werden können. Bayer hat mit der CO-Pipeline Schiffbruch erlitten, Eon mit dem Kraftwerk in Datteln. Ihre Vorhaben treffen auf eine Bevölkerung, die alle rechtlichen Möglichkeiten – die ihnen übrigens in den vergangenen Jahren sowohl von der Politik als auch über entsprechende Urteile von den Gerichten gegeben wurden – ausschöpft. Dem kann man mit guten Argumenten und einer Aufklärungskampagne begegnen: Warum das Kraftwerk um die Ecke ein gutes Kraftwerk ist, warum die Pipeline ausgerechnet am eigenen Jägerzaun entlang führen muss. Letztlich aber hilft nur eine rechtlich absolut wasserdichte Genehmigung. Das ist die Lehre aus dem Urteil zu Datteln. Und das erfordert noch jede Menge Arbeit.

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