Wirtschaft

Kommentar zu Hartz-IV-Regelsatz für Kinder

Osnabrück (ots) - Nachbessern .Einen Vorteil haben die Verfassungsrichter gegenüber Politikern: Sie müssen nicht in Euro und Cent den Hartz-IV-Regelsatz für Kinder festlegen - eine Entscheidung, die den Alltag von Millionen erleichtern, aber auch Milliarden Euro kosten und ein Riesenloch in den Bundeshaushalt reißen kann.

Den Juristen bleibt damit die schwierige Aufgabe erspart, den Mindestbedarf für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zugleich den gebotenen Abstand zum Lohn von Geringverdienern berechnen zu müssen. Dies muss die Bundesregierung übernehmen.

    Mit fast jedem neuen Hartz-IV-Verfahren vor einem Bundesgericht wird klar, dass die Schröder-Regierung die im Kern richtigen Arbeitsmarkt-Gesetze zu schnell durchgepaukt und durch diese Eile auch die Sätze für die Jüngsten zu pauschal berechnet hat. Eine differenziertere und damit bessere Bewertung des Bedarfs für Mädchen und Jungen ist nötig.

    Erste Korrekturen gab es ja bereits: die Einführung von 100 Euro im Jahr für den Schulbedarf und zum Juli den neuen, mittleren Satz für die 6- bis 13-Jährigen. Das war richtig, weil für Wickelkinder ganz andere Ausgaben anfallen als für Schulkinder. Willkürlich war es auch, den Bedarf für ein Kind von dem eines alleinstehenden Erwachsenen abzuleiten. Sollten Richter hier Politiker zu Nachbesserungen bringen, käme dies der Realität näher.

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