Der positive Effekt für die öffentlichen Haushalte lässt sich gesamtgesellschaftlich in Abhängigkeit vom Steuersatz der Investoren darstellen. Das Pestel Institut rechnet vor, dass im günstigen Fall ein Anstieg des Wohnungsbaus um 4.600 Einheiten gegenüber dem aktuellen Bauniveau ausreicht, um ein Plus an öffentlichen Einnahmen zu generieren. Nimmt man dagegen ausschließlich den Spitzensteuersatz für alle beteiligten Investoren an (45 Prozent), müssten für diesen Effekt rund 7.300 Wohnungen zusätzlich erstellt werden. Aber auch dieses zweite Szenario ist bei der Wiedereinführung einer degressiven AfA absolut plausibel. Denn durch diese Maßnahme wäre eine spürbare Verbesserung der steuerlichen Anreize für Investoren gegeben. Zudem entspricht die Neubautätigkeit seit 2007 weder dem Bedarf noch der Nachfrage.
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Baustoff-Fachhandel BDB Stefan Thurn setzt den Mietwohnungsbau ins Verhältnis zu den Herausforderungen der demografischen Entwicklung: „Der Wohnungsmarkt ist nicht auf die steigende Zahl von Senioren vorbereitet. Damit ausreichend altersgerechte Wohnungen gebaut werden, brauchen wir bessere Rahmenbedingungen“, so Thurn. Als Alternative zu verbesserten Abschreibungssätzen bringt der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerksbau DGfM Dr. Hans-Georg Leuck eine Investitionszulage im Wohnungsbau in die Diskussion: „Die Politik muss unzweifelhaft dem Wohnungsbau einen Impuls geben, der Weg dazu liegt aber letztendlich in den Händen der Entscheider. Gangbar sind auch direkte Anreize wie eine Investitionszulage für energieeffizienten und altersgerechten Wohnraum.“
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