Die BaFin hat dazu einen nicht abschließenden Katalog erstellt. Zu den Clustern zählen
· Effiziente und hochwertige Infrastruktur
· Personalressourcen
· Qualifizierung und Information der Mitarbeiter
· Information der Kunden
· Qualitätssicherungs- und -verbesserungsprozesse
Sofern man nicht genau feststellen kann, wie viel die einzelnen Maßnahmen kosteten, kann der Aufwand auch geschätzt werden.
Die BaFin akzeptiert ausdrücklich Sicherungsmaßnahmen als Teil der Verbesserungsmaßnahmen. Als Qualitätsverbesserungsmaßnahmen im Sinn der Regelung gelten daher auch Qualitätssicherungsmaßnahmen, da jede Qualitätsverbesserung die Sicherung des bisher erreichten Qualitätsstandards notwendigerweise voraussetzt.
„Positiv ist auch, dass die Verwendung vereinnahmter monetärer Zuwendungen für Sachmittel, Personalressourcen oder sonstige Infrastruktur, die das Institut mitunter ohnehin im Rahmen interner Sicherungsmaßnahmen vorzuhalten verpflichtet ist, wie beispielsweise die Compliance-Funktion oder andere Kontrolleinheiten, als Maßnahme der Qualitätsverbesserung anerkennungsfähig sind“, erklärt der Berliner Anwalt.
Die BaFin hat darauf verzichtet, dass im ursprünglichen Entwurf noch enthaltene Verbot der Ausschüttung bzw. Entnahme von Zuwendungsüberschüssen aufzunehmen. „Zuwendungs-überschüsse können demnach auch für andere Zwecke eingesetzt werden. Allerdings müssen solche Überschüsse im Verwendungsverzeichnis als solche ausgewiesen werden. Eine Verwendung im Folgejahr ist möglich“, meint Korn.