Da in Deutschland keine Impfpflicht besteht, muss jeder für sich selbst und seine Kinder die Verantwortung für den Impfschutz übernehmen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut gibt jährlich Impfempfehlungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene heraus. Die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für Schutzimpfungen vor Infektionen, die im Ausland verbreitet sind, gilt das nicht. Die Kassen können die Kosten auf freiwilliger Basis erstatten. Die Münchener Verein Versicherungsgruppe empfiehlt im Zusammenhang mit der Europäischen Impfwoche, eine private Zusatzversicherung abzuschließen.
Bessere Vorsorge und Prävention durch private Ergänzung
Angaben des Robert Koch-Instituts von Januar 2018 zufolge gibt es in Deutschland bei allen Impfungen und in allen Altersstufen Impflücken. Insbesondere Masern sind in Deutschland und Europa zurück. Nach Informationen der WHO gab es in Europa im Jahr 2017 etwa viermal so viele Masern-Erkrankungen wie 2016, insgesamt über 21.000. Auch Deutschland war 2017 von Masern-Fällen betroffen, etwa dreimal so viele wie 2016. Dies ist unverständlich, da gerade schwere Komplikationen (Gehirnentzündung) bis zu zehn Jahre nach der Maserninfektion auftreten können. Das Robert Koch-Institut bestätigte Anfang 2018 auch die ungenügende Impfquote bei Mädchen gegen Humane Papillomviren (HPV), die im späteren Leben zu Gebärmutterhalskrebs führen können. Auch die Influenza-Impfquoten seien rückläufig, ebenso seien die Impfquoten bei älteren Menschen gegen Pneumokokken, die schwere Erkrankungen wie Hirnhaut-, Lungen- oder Mittelohrentzündungen hervorrufen können, zu gering. Das Robert Koch-Institut schätzt, dass von 2007 bis 2017 rund 190.000 Menschen an Erkrankungen gestorben sind, gegen die es einen Impfstoff gibt.
Die STIKO empfiehlt im Rahmen der Standardimpfungen aktuell beispielsweise für Erwachsene ab 18 Jahren alle 10 Jahre eine Auffrischimpfung für Tetanus und Diphterie sowie eine einmalige Auffrischimpfung für Keuchhusten. Darüber hinaus eine Nachholimpfung für Kinderlähmung. Für ältere Menschen ab 60 Jahren wird eine Standardimpfung gegen Pneumokokken und Grippe empfohlen.
„Es ist sehr sinnvoll, den gelben Impfpass oder den älteren weißen Falt-Impfausweis in der Apotheke oder beim Hausarzt checken zu lassen“, betont Rodrigo Perez, Fachbereichsleiter der Krankenversicherung Leistung der Münchener Verein Versicherungsgruppe. „Wer Impflücken rechtzeitig schließt, vermeidet schwere, oft lebensbedrohende Erkrankungen. Gleichzeitig wird dadurch auch die Ausbreitung der Krankheit in der Bevölkerung verhindert“, so Perez.
Wichtigkeit von Reise- und Schutzimpfungen
Wer gerne ins Ausland reist, sollte sich rechtzeitig um seinen Impfschutz kümmern. Für Reiseimpfungen beispielsweise gegen Hepatitis A, Typhus, Gelbfieber oder Cholera zahlen die gesetzlichen Krankenkassen oft nur einen Zuschuss oder gar nichts. „Der Münchener Verein hat zwei Krankenzusatzversicherungen, die Schutzimpfungen beinhalten“, erläutert Rodrigo Perez. „Die Deutsche AmbulantVersicherung erstattet im Tarif Vorsorge & Prävention unter anderem Schutzimpfungen für Auslandsreisen sowie Malaria-Prophylaxe und unabhängig von einer bestehenden Empfehlung der STIKO Schutzimpfungen gegen Tollwut, Hepatitis und FSME. Für Frauen ab 17 Jahren übernimmt der Tarif auch die Kosten für eine Schutzimpfung gegen Humane Papillomviren. Letzteres ist auch im gleichen Tarif der Deutschen KrebsVersicherung enthalten“, konkretisiert Perez. Die Kosten für Impfungen von Mädchen bis zum 17. Lebensjahr übernehmen hier die Krankenkassen, jedoch erstatten nur einige Kassen die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs über das 18. Lebensjahr hinaus.
(Münchner Verein)