Wirtschaft

Nach EuGH-Statement zum Dieselskandal: Automobilindustrie droht Klagewelle

EuGH-Generalanwaltschaft wertet sämtliche Abschalteinrichtung in Dieselfahrzeugen als illegal

Capri23auto / Pixabay

Aktuell hat die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem Schlussantrag relevante Rechtseinschätzungen zum Dieselskandal veröffentlicht. Demnach wertet Generalanwältin Eleanor Sharpston die Abschalteinrichtungen in VW-Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 als illegal. Auch alle anderen Abschalteinrichtungen stuft Sharpston als nicht rechtens ein, sofern der Schadstoffausstoß dadurch im Normalbetrieb über den vorgeschriebenen Grenzwerten liegt. Der Rechtsanwalt Claus Goldenstein erklärt die Folgen dieses Schlussantrages. Er ist der Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, die rund 21.000 Halter im Abgasskandal vertritt und für den ersten BGH-Fall in der Sache verantwortlich ist:

“Die Generalanwaltschaft des EuGH hat die Abschalteinrichtung in VW-Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 189 aktuell als illegal bewertet. Das ist ist keine große Überraschung. Diese Auffassung teilen nahezu sämtliche Gerichte auf der ganzen Welt und auch in Deutschland entscheidet fast jedes Gericht diesbezüglich in diese Richtung.

Zwar steht hierzulande ein höchstrichterliches Urteil durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe noch aus, doch dies ändert sich in der kommenden Woche, wenn wir von Goldenstein & Partner den Dieselskandal erstmals vor den BGH bringen. Die Rechtseinschätzung der EuGH-Generalanwaltschaft bestätigt die Meinung sämtlicher Experten, die ein verbraucherfreundliches Urteil durch den BGH erwarten. In der Folge werden sämtliche betroffenen Halter ihre manipulierten Fahrzeuge gegen die Auszahlung einer Entschädigung zurückgeben können.”

Thermofenster sind illegal: Zahlreichen Fahrzeugherstellern droht Klagewelle

“Besonders interessant ist, dass die EuGH-Generalanwaltschaft in dem Antrag sämtliche Fahrzeugfunktionen als illegale Abschalteinrichtungen einstuft, wenn diese im Realbetrieb zu einem höheren Abgasausstoß führen als auf dem Prüfstand.

Dies gilt demnach auch für die Nutzung sogenannter Thermofenster. Hinter dieser Begrifflichkeit steckt eine Abschalteinrichtung, welche die Abgasreinigung herunterfährt, sobald sich die Außentemperatur außerhalb eines gewissen Temperaturfensters befindet. Demnach halten betroffene Fahrzeuge die vorgeschriebenen EU-Umwelrichtlinien nur bei Temperaturen zwischen ungefähr 15 und 30 Grad ein. In Deutschland werden diese Grenzwerte in nahezu jedem Monat im Schnitt unter- oder überschritten.

Zahlreiche Autobauer – darunter BMW, Mercedes-Benz und Volvo – nutzen diese Thermofenster. Tests haben zudem ergeben, dass auch die manipulierten VW-Dieselfahrzeuge nach der Durchführung des verpflichtenden Software-Updates nur bei bestimmten Temperaturen tatsächlich sauber sind. Die jeweiligen Hersteller begründeten die Verwendung von Thermofenstern in der Regel mit dem Schutz der jeweiligen Motoren.

Dieser Auffassung widerspricht die EuGH-Generalanwaltschaft nun. So seien Abschalteinrichtungen nur dann zu rechtfertigen, wenn unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, vorhanden sind. Im Normalfall schützen Thermofenster jedoch lediglich vor dem Verschleiß oder der Verschmutzung des jeweiligen Motors.

Dadurch nimmt der Dieselskandal komplett neue Ausmaße an. Allein in Deutschland sind mehrere Millionen Fahrzeuge mit eingebauten Thermofenstern oder anderen Abschalteinrichtungen zugelassen. Der gesamten Automobilindustrie drohen nun Rückrufs- und -Klagewellen sowie Strafen in Milliardenhöhe.

Zwar ist ein Schlussantrag durch die Generalanwaltschaft kein rechtsgültiges Urteil, doch in der Regel folgen die Richter des EuGH dieser Rechtseinschätzung. Das abschließende Urteil in der Sache wird in wenigen Monaten erwartet und endgültig Rechtssicherheit schaffen – auch für betroffene Halter aus Deutschland. Fahrzeughalter in ganz Deutschland sollten sich unbedingt informieren, ob auch ihr PKW mit einer illegalen Abschalteinrichtung arbeitet. Für betroffene Fahrzeuge könnten zeitnah Fahrverbote in bestimmten Städten gelten. Im schlimmsten Fall droht sogar der Entzug der Zulassung. Definitiv müssen betroffene Halter mit massiven Wertverlusten rechnen.

Da der Bundesgerichtshof bereits in einem Hinweisbeschluss mitgeteilt hat, dass eine Abschalteinrichtung einen Mangel darstellt, erhalten alle Fahrzeughalter betroffener Fahrzeuge die Möglichkeit einer Klage auf Schadenersatz”, ergänzt Claus Goldenstein und führt fort:

VW-Vergleich: Wer das Angebot angenommen hat, verzichtet auf weitere Rechtsansprüche

“Auch für die rund 260.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage ist diese Rechtseinschätzung relevant. Seit März können diese ein Vergleichsangebot von VW akzeptieren und sich eine Entschädigung in Höhe von durchschnittlich rund 3.200 Euro pro Fahrzeug sichern. Im Gegenzug verzichten die betroffenen Halter jedoch auf weitere Rechtsansprüche und behalten ihren manipulierten PKW. Gegen das Thermofenster in dem VW-Software-Update können Halter, die das Angebot angenommen haben, demnach nicht mehr vorgehen.

Wir von Goldenstein & Partner raten den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage auch unabhängig davon dazu, das aktuelle Vergleichs-Angebot keinesfalls voreilig anzunehmen und im Zweifel von dem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Denn über Einzelklagen sind deutlich höhere Entschädigungen möglich. Nicht selten setzen wir von Goldenstein & Partner Entschädigungen in Höhe von mehreren Zehntausend Euro durch. Im Gegenzug dürfen unsere Mandanten ihre manipulierten Fahrzeuge an VW zurückgeben. Das ist in dem Vergleichsangebot trotz der enormen Wertverluste von Dieselskandal-Fahrzeugen auf dem Gebrauchtwagenmarkt nicht vorgesehen. Gern beraten wir sämtliche Teilnehmer der Sammelklage kostenfrei bezüglich ihrer Rechte”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.goldenstein-partner.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

(Goldenstein & Partner)

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