Doch Arbeitsrechtler und die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ üben scharfe Kritik: das Gesetz sei eine „skandalöse Verschlechterung“, so der BDZ gegenüber dem rbb.
Der Zoll ist in Deutschland für die Verfolgung von illegaler Beschäftigung und Hinterziehung von Sozialbeiträgen zuständig – auch bei Scheinwerkverträgen. Allerdings gibt es im neuen Gesetz einen Passus, wonach der Missbrauch auch nachträglich legalisiert werden kann: Wenn die Leiharbeitnehmer ein Papier unterschrieben haben, dass sie freiwillig auch in Zukunft bei dem Verleiher bleiben wollen, ist das Ganze nicht mehr illegal.
Kann die Verleihfirma eine solche Widerspruchserklärung vorlegen, entfallen strafrechtliche Ermittlungen. Der BDZ kritisiert daher, das Gesetz diene „offensichtlich nur dazu, die Nutzer von Scheinwerkverträgen vor hohen Nachzahlungen und Strafverfolgung zu bewahren“. Scheinwerkverträge würden weniger riskant.
Der Arbeitsrechtler Professor Peter Schüren sieht darin „eine Einladung zum Missbrauch“.
Das Bundesarbeitsministerium kontert auf Anfrage des rbb, die Widerspruchsklausel solle Leiharbeitnehmer nur schützen. Auf den Vorwurf, Strafermittlungen damit zu verhindern, ging das Ministerium bislang nicht konkret ein.