Seit kurzem hat der aus den Beständen von Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds neu geschaffene Pensionsfonds des Landes NRW seine Anlagerichtlinien erlassen – mit expliziter Ausrichtung auf die Nachhaltigkeitsforderungen des FNG-Siegels.
So hat sich der 10,4 Mrd. EUR schwere Pensionsfonds bei der Definition von Ausschlusskriterien im vollen Umfang am FNG-Siegel orientiert. In den Anlagerichtlinien ist bestimmt, dass Investitionen in Waffen und Kernenergie in selber Weise wie beim FNG-Siegel ausgeschlossen sind. Auch führten Verstöße gegen international anerkannte Normen auf den Gebieten Menschenrechte, Arbeitsrechtsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung zum Ausschluss aus dem Fonds.
Diese Bestimmungen gelten auch für Fonds, in die die Gelder des Pensionsfonds investiert werden.Somit qualifizieren sich Fonds, die das FNG-Siegel tragen, bereits automatisch für den Fonds. Dies ist umso attraktiver für Siegelträger, da dem NRW-Pensionsfonds jedes Jahr mehr als EUR 200 Mio. durch den Landeshaushalt zugeführt werden.
Roland Kölsch, Geschäftsführer des FNG-Siegels, ergänzt: „Zu Jahresbeginn standen wir im Austausch mit dem NRW-Finanzministerium. Umso mehr freut es uns, dass sich die NRW-Finanzverwaltung entschieden hat, unsere Kriterien im Anlageprozess einzusetzen. Es wird immer deutlicher, dass das FNG-Siegel die Kraft hat, als Referenz im Markt Nachhaltiger Geldanlagen zu wirken.“
Die Vergabe des FNG-Siegels für 2018 wird im Rahmen einer Preisverleihung am 29.11. in Berlin stattfinden.
(GNG)