Wirtschaft

Pflegeheime: Wachsender Markt mit wachsenden Anforderungen

Die gute Nachricht lautet: wer mit Produkten für den Pflegemarkt Geld verdient, darf dank der demographischen Entwicklung auch künftig mit guten Absatzchancen rechnen.

Aber: die Anforderungen der Heimbetreiber werden vielfältiger.
Mindestens 1400 Pflegeplätze sind im 1.Quartal dieses Jahres neu auf dem stationären Pflegemarkt. Bis Ende des Jahres werden mehr als 11.000 Plätze hinzukommen, dazu etwa 4000 Senioren-Wohnungen und Wohngemeinschaften.

Die Anforderungen der Heimbetreiber an ihre Dienstleister und Lieferanten verändern sich. Baulich durch neue gesetzliche Anforderungen, die rund um 2019 in Kraft treten. Die Heime werden kleiner, durchschnittlich 60 Betten hat jetzt ein Neubau. Er muß barrierefrei sein und – je nach Bundesland – einen Einzelzimmeranteil von 75-100 % vorhalten, jedes Zimmer mit eigenen Sanitäranlagen. Der höhere Kostendruck muß abgefedert werden, zupaß kommen neue konzeptionelle Anforderungen: Pflegebedürftige sollen in den Alltag einbezogen werden. Für zunehmend hochaltrige und/oder demente Heimbewohner soll das Leben und nicht ihre Gebrechen im Vordergrund stehen.

Umgesetzt wird das mit dem Wohngruppenprinzip, bei dem jeweils um 10 Personen eine Gemeinschaft innerhalb des Pflegeheimes bilden und ihren Tagesablauf – mit Unterstützung von Heimpersonal – gemeinsam gestalten. Ähnlich einer Großfamilie verrichtet jedes Gemeinschaftsmitglied die Dinge, die er noch tun kann und will, kochen oder bügeln zum Beispiel.
Fast jedes 2. in diesem Jahr neu eröffnete Pflegeheim folgt diesem Konzept und gestaltet, oft etagenweise, mehrere Wohngruppen je Heim.
Die Konsequenz: traditionelle Arbeitsbereiche, etwa in der Hauswirtschaft, fallen künftig deutlich kleiner aus oder werden vollkommen entbehrlich. Wo selbst gekocht wird, braucht es weniger Großküche, dafür mehr Wohnküche. Ähnlich die Wäschereinigung: aufwendige Textilreinigungsanlagen in Heimen werden überflüssig, großvolumige Waschmaschinen sind für die Bewohnerwäsche vollkommen ausreichend. Die Flachwäsche übernimmt ein Dienstleister.
Vergleichbares gilt auch außerhalb der stationären Pflege. Mit dem inzwischen in Gesetzestext gegossenen Grundsatz „ambulant vor stationär“ eröffnen sich für Lieferanten auch hier neue Märkte, wenn sie sich denn den neuen Anforderungen stellen.

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