Wirtschaft

PKW-Analyse: Hier wollen die meisten Menschen ihren Diesel loswerden

Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein analysiert rund 600.000 PKW-Inserate aus den 40 größten deutschen Städten

mohamed_hassan / Pixabay

Diesel-Fahrzeuge wurden seit dem Abgasskandal immer unbeliebter in Deutschland und die Anzahl an Neuzulassungen mit Diesel-Motor hat sich seit 2015 stark reduziert. Doch wo wollen hierzulande eigentlich am meisten Menschen ihren Diesel loswerden? Dieser Frage ist die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein auf den Grund gegangen und hat dafür rund 600.000 PKW-Inserate aus den 40 größten deutschen Städten analysiert. Außerdem hat die Kanzlei diese Daten ins Verhältnis zu dem Anteil zugelassener Dieselfahrzeuge in den analysierten Städten gesetzt.

In diesen Städten stehen die meisten Diesel-Fahrzeuge zum Verkauf

Demnach wird in mehr als jeder dritten PKW-Anzeige in Deutschland ein Diesel angeboten. Besonders hoch liegt dieser Anteil in Nürnberg: 44,6 Prozent aller Auto-Inserate in der Frankenstadt beziehen sich auf Diesel-Fahrzeuge – Höchstwert der Analyse. Auch in Frankfurt (42,6 Prozent) und Braunschweig (41,4 Prozent) liegt der Anteil an Diesel-PKW auf dem Gebrauchtwagenmarkt recht hoch. Komplettiert wird die Top Fünf durch Bremen (40,5 Prozent) und Hannover (39,3 Prozent).

Am wenigsten Diesel-PKW werden hingegen in Köln (32,8 Prozent), Wuppertal (32,2 Prozent) und Oberhausen (31,3 Prozent) zum Verkauf angeboten. Dennoch liegt der Anteil an angebotenen Dieseln selbst in diesen Städten über dem Diesel-Anteil an Neuzulassungen in Deutschland. Dieser betrug laut dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 28,1 Prozent im Jahr 2020.

In Bonn liegt der Diesel-Anteil an den Gesamtzulassungen über dem Gebrauchtwagenangebot

Lediglich in Bonn liegt der Anteil an Diesel-Fahrzeugen auf dem Gebrauchtwagenmarkt unter dem Anteil, den Diesel an den Gesamtzulassungen ausmachen: 37,6 Prozent aller zugelassenen Fahrzeuge haben einen Diesel-Motor in der ehemaligen Bundeshauptstadt. 34,2 Prozent aller zum Verkauf stehenden Gebrauchtwagen in Bonn werden mit Diesel angetrieben.

Der entgegengesetzte Effekt wird vor allem in Bochum, Krefeld, Berlin, Nürnberg und Gelsenkirchen deutlich. In diesen Städten liegt der Anteil an Diesel-Fahrzeugen auf dem Gebrauchtwagenmarkt jeweils mindestens 10 Prozentpunkte über dem Diesel-Anteil aller zugelassenen Kraftfahrzeuge.

Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein, kommentiert die Analyse:

“Der Dieselskandal hat die PKW-Nachfrage in Deutschland verändert. Unsere Analyse bestätigt, dass Diesel-Fahrzeuge hierzulande vergleichsweise unbeliebt sind, denn Hunderttausende PKW-Halter wollen ihre Diesel loswerden. Diese Entwicklung wurde nicht zuletzt durch die massiven Wertverluste aufgrund des Dieselskandals sowie die Diesel-Fahrverbote in einigen deutschen Städten verursacht.

Wir von der Kanzlei Goldenstein raten Diesel-Haltern dazu, vor dem Verkauf zu prüfen, ob ihr Fahrzeug von dem Manipulationsskandal betroffen ist. In diesem Fall haben Fahrzeughalter die Möglichkeit, ihr Auto an den Hersteller zurückzugeben und eine Entschädigung durchzusetzen, die über dem Gebrauchtwagenmarktwert liegt. Wir vertreten bereits mehr als 24.600 Mandanten in der Sache und sind für das erste Bundesgerichtshof-Urteil im Abgasskandal verantwortlich. Betroffenen PKW-Haltern stehen wir gern für eine kostenfreie Beratung zur Verfügung.”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter haben die Möglichkeit, ihr manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lässt sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.

(Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein)

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