KWAG entwickelte die Klage gemeinsam mit Prof. Dr. Kai-Oliver Knops von der Universität Hamburg und versteht diese als ein Musterverfahren, das auch für Tausende andere Anleger, die Finanzprodukte aufgrund positiver Ratings durch die führenden Agenturen erworben haben, erhebliche Konsequenzen haben könnte.
Gieschen: „Wir betreten mit dieser Klage gegen eine amerikanische Ratingagentur vor einen deutschen Gericht sicher auch juristisches Neuland. Aber unser Mandant und wir sind entschlossen, dieses Verfahren durch alle Instanzen und gegebenenfalls bis zum Europäischen Gerichtshof zu treiben. Das die Klage nicht ohne Substanz ist, zeigt schon der Umstand, dass wir hierfür Kostendeckung durch die Rechtsschutzversicherung des Mandanten erhalten haben.“
Nach Auffassung von KWAG ist es längst an der Zeit, dass der Gesetzgeber den Ratingagenturen klare Regeln vorgibt. „Wenn der Gesetzgeber nicht Willens ist, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, werden wir auf juristischem Weg mit Hilfe der Gerichte die Agenturen an ihrer empfindlichsten Stelle treffen. Eine einmal festgestellte Schadensersatzpflicht wegen fehlerhafter Ratings bedeutet ein Milliardenrisiko für die Agenturen“, bekräftigt Gieschen abschließend.
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