Die größten Effekte ließen sich nach der Studie erzielen, wenn einerseits das Ehegattensplitting zugunsten eines Realsplittings reformiert würde und gleichzeitig ansteigende Sozialversicherungsbeiträge sowie Einkommensteuern für Minijobs neu festgelegt würden. Auf diese Weise ließe sich die Zahl der prekären Arbeitsverhältnisse reduzieren zugunsten von zusätzlichen Vollzeitstellen mit einer besseren sozialen Daseinsvorsorge. Und neben der positiven Beschäftigungswirkung würde das Reformpaket auch zu einer gleichmäßigeren Einkommensverteilung zwischen den Partnern in Paarhaushalten führen.
Für die Studie waren zunächst fünf verschiedene Varianten im Bereich der geringfügigen Beschäftigung in den Blick genommen worden, die von der ersatzlosen Abschaffung der Mini- und Midijobs bis zur Ausweitung der Einkommensgrenzen reichen. Beim Ehegattensplitting waren drei Alternativen durchgerechnet worden, die auf bessere Beschäftigungsanreize zielen. Die besonders positiven Effekte konnten berechnet werden, wenn in beiden Bereichen kombiniert und gezielt entsprechende Reformen verwirklicht würden. Profiteure der Veränderungen wären vor allem Frauen, die ein verbessertes Einkommen, und bessere Aufstiegsmöglichkeiten erreichen könnten, bei einer gleichzeitigen Verringerung der Gefahr von Altersarmut. Profitieren könnten auch die sozialen Sicherungssysteme.
Die Studie nimmt fünf verschiedene Reformansätze im Bereich der geringfügigen Beschäftigung in den Blick. Die isolierten Arbeitsmarkteffekte dieser Reformansätze lassen sich in zwei Gruppen einteilen: Bei den Varianten, die geringfügige Beschäftigung einschränken, bleibt das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen nahezu unverändert und die Zahl der Beschäftigten steigt zwischen 33.000 bis 76.000. Demgegenüber werden aber auch mehr Tätigkeiten in Vollzeit oder vollzeitnaher Teilzeit ausgeübt. Die Varianten, die geringfügige Beschäftigung erleichtern, bringen dagegen zwischen 19.000 bzw. 95.000 mehr Menschen in Beschäftigung, führen aber auch zu einer weiteren Zerstückelung der Arbeitsverhältnisse. Reformen, die ausschließlich bei den Minijobs ansetzen, erwiesen sich von ihren Beschäftigungswirkungen stets als ambivalent.