Wirtschaft

Reformen bei Minijobs und Ehegattensplitting könnten 60.000 neue Vollzeitstellen schaffen

Studie der Bertelsmann Stiftung: Durch Umgestaltung von Steuer- und Sozialversicherungsregeln weniger prekäre Arbeitsverhältnisse und gerechtere Einkommensverhältnisse zwischen Paaren. Gütersloh, 4. Oktober 2012. Die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen bei Minijobs und Ein­kommensteuern von Ehepaaren verhindern das Entstehen von Arbeitsplätzen und fesseln Men­schen in der Geringfügigkeitsfalle prekärer Arbeitsverhältnisse. Dagegen könnten durch eine kom­binierte und gezielte Reform der gesetzlichen Regelungen für Minijobs und gleichzeitig eine Um­gestaltung beim Ehegattensplitting in Deutschland 60.000 neue Vollzeitstellen entstehen. Zusätzli­che Belastungen für den Staatshaushalt würden nicht entstehen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Simulationsrechnung, die das Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) im Auftrag der Ber­telsmann Stiftung durchgeführt hat und bei der zahlreiche Reformansätze auf ihre möglichen öko­nomischen und sozialen Wirkungen durchgerechnet wurden.

Auf Seiten des Ehegattensplitting wurden drei Alternativen zum heutigen Ehegattensplitting analy­siert: Eine komplette Abschaffung, ein Grundfreibetragssplitting mit einem übertragbarem Ein­kommen zwischen den Partnern in Höhe von maximal 8.004 Euro sowie einem Realsplitting mit einem maximal übertragbaren Einkommen von höchstens 13.805 Euro. Bei den beiden letzten Varianten entfiele der Splittingvorteil nicht gänzlich, er würde jedoch eingeschränkt. Damit betref­fen diese Reformansätze lediglich Ehepaare mit höherem und stark ungleich verteiltem Einkom­men. Alle drei Reformvarianten des Splittings lassen die Beschäftigung steigen. Bei der Abschaf­fung des Ehegattensplittings wären die Arbeitsmarkteffekte mit zusätzlich 77.000 Erwerbstätigen am höchsten. Nahezu genauso viele (76.000) würde das Realsplitting hervorbringen, während es beim Grundfreibetragssplitting noch 42.000 Personen sind. Außerdem entstünden bei der Ein­schränkung des Ehegattensplitting erhebliche Mehreinnahmen für den Staat: 24 Mrd. Euro bei der Abschaffung, 16 Mrd. Euro beim Grundfreibetragssplitting und immerhin noch 9 Mrd. Euro beim Realsplitting.

Erst die Verbindung aus Reformen bei Minijobs und Ehegattensplitting schließlich führt zu nen­nenswerten Beschäftigungseffekten, die sich sowohl in höherem Arbeitsvolumen als auch in mehr Stellen niederschlagen. Die bestmögliche Variante sieht vor, das gegenwärtige Ehegattensplitting durch ein Realsplitting zu ersetzen. Die Minijobs sollten ab dem ersten Euro der Einkommensteu­erpflicht unterliegen und steigende Beitragssätze zur Sozialversicherung aufweisen. Damit würde die heute bestehende Regelung für Einkommen zwischen 400 und 800 Euro auf den Bereich bis 400 Euro ausgedehnt. Das zusätzlich entstehende Steueraufkommen würde zur Absenkung des Einkommensteuertarifes verwendet. Durch diese Maßnahmen ließen sich 60.000 neue Vollzeit­stellen schaffen, die Zahl der Beschäftigten würde um 56.000 Personen zunehmen.

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