Auf Seiten des Ehegattensplitting wurden drei Alternativen zum heutigen Ehegattensplitting analysiert: Eine komplette Abschaffung, ein Grundfreibetragssplitting mit einem übertragbarem Einkommen zwischen den Partnern in Höhe von maximal 8.004 Euro sowie einem Realsplitting mit einem maximal übertragbaren Einkommen von höchstens 13.805 Euro. Bei den beiden letzten Varianten entfiele der Splittingvorteil nicht gänzlich, er würde jedoch eingeschränkt. Damit betreffen diese Reformansätze lediglich Ehepaare mit höherem und stark ungleich verteiltem Einkommen. Alle drei Reformvarianten des Splittings lassen die Beschäftigung steigen. Bei der Abschaffung des Ehegattensplittings wären die Arbeitsmarkteffekte mit zusätzlich 77.000 Erwerbstätigen am höchsten. Nahezu genauso viele (76.000) würde das Realsplitting hervorbringen, während es beim Grundfreibetragssplitting noch 42.000 Personen sind. Außerdem entstünden bei der Einschränkung des Ehegattensplitting erhebliche Mehreinnahmen für den Staat: 24 Mrd. Euro bei der Abschaffung, 16 Mrd. Euro beim Grundfreibetragssplitting und immerhin noch 9 Mrd. Euro beim Realsplitting.
Erst die Verbindung aus Reformen bei Minijobs und Ehegattensplitting schließlich führt zu nennenswerten Beschäftigungseffekten, die sich sowohl in höherem Arbeitsvolumen als auch in mehr Stellen niederschlagen. Die bestmögliche Variante sieht vor, das gegenwärtige Ehegattensplitting durch ein Realsplitting zu ersetzen. Die Minijobs sollten ab dem ersten Euro der Einkommensteuerpflicht unterliegen und steigende Beitragssätze zur Sozialversicherung aufweisen. Damit würde die heute bestehende Regelung für Einkommen zwischen 400 und 800 Euro auf den Bereich bis 400 Euro ausgedehnt. Das zusätzlich entstehende Steueraufkommen würde zur Absenkung des Einkommensteuertarifes verwendet. Durch diese Maßnahmen ließen sich 60.000 neue Vollzeitstellen schaffen, die Zahl der Beschäftigten würde um 56.000 Personen zunehmen.