Viele Arbeitnehmerinnen weisen wegen der Kindererziehung häufiger eine unterbrochene Erwerbsbiographie auf und erwerben somit weniger Rentenansprüche. Frauen wie auch Männer, die Elternzeit nehmen oder wegen der Erziehung ihrer Kinder länger in Teilzeit arbeiten, sollten daher zusätzlich privat fürs Alter vorsorgen. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin.
Für die private Altersvorsorge eignet sich beispielsweise ein Riester-Fondssparplan. Eltern sollten diesen auch während der Elternzeit fortführen. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen sie im ersten Jahr der Elternzeit noch den Mindesteigenbetrag einzahlen. Dieser orientiert sich am Vorjahreseinkommen.
Erleichterungen ab dem zweiten Jahr
Auch wenn Eltern zu Beginn der Elternzeit keine Einkünfte haben, müssen sie mindestens vier Prozent ihres Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen, höchstens aber 2.100 Euro im Jahr. Dann erhalten sie die vollen staatlichen Zulagen. Ab dem zweiten Jahr kommt die Erleichterung: Dann sind nur noch 60 Euro pro Jahr oder fünf Euro monatlich als Sockelbetrag für die Zulagen erforderlich.
Elterngeld wird bei der Berechnung des Eigenbeitrags nicht berücksichtigt. Der eigene Sparanteil, der für den Erhalt der vollen Zulage nötig ist, ist also gering. Ein Rechenbeispiel mit der neuen Förderung: Die jährliche Grundzulage pro Person beträgt 175 Euro, die Kinderzulage beläuft sich auf 185 Euro für vor 2008 geborene und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Ein Elternteil, der für sich und seine ab 2008 geborenen zwei Kinder die jährliche Zulage beantragt, kann also bis zu 775 Euro pro Jahr erhalten. Er selbst zahlt aber nur 60 Euro.
(BVI)