So lässt sich mit einer einmaligen Sonderzahlung in eine bestehende Riester- und Rürup-Rente der eigene Steueraufwand reduzieren. Allerdings gibt es hier Grenzen zu beachten, erklärt die uniVersa Versicherung. Beiträge zur Riester-Rente können bis maximal 2.100 Euro pro Person als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Zudem erfolgt eine Günstigerprüfung. Dies kann besonders bei Familien mit Kindern dazu führen, dass die Steuerersparnis aufgrund der gewährten staatlichen Zulagen niedriger oder komplett ausfällt.
Etwas einfacher funktioniert die Rürup-Rente: Dort können Beiträge in diesem Jahr zu 90 Prozent steuerlich angesetzt werden. Der Sonderausgabenabzug für 2020 ist auf 25.046 Euro (Verheiratete 50.092 Euro) begrenzt. Darin werden auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zur landwirtschaftlichen Alterssicherung erfasst. Dennoch haben hier die meisten Steuerzahler noch genügend Freiraum für eine steuerliche Sonderzahlung. Und die kann sich lohnen, wie ein Beispiel der uniVersa zeigt: Wer in diesem Jahr 1.000 Euro in seine Rürup-Rente einzahlt, kann sich bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent über eine Steuerersparnis von rund 315 Euro freuen.
(uniVersa)