Laut Stiftung Warentest haben etwa 20 Millionen Menschen in Deutschland Anspruch auf VL von ihrem Arbeitgeber – immerhin jeder dritte VLBerechtigte macht davon jedoch keinen Gebrauch (ebase, 2018). Arbeitgeber übernehmen im Rahmen von VL bis zu 40 Euro monatlich für eine Anlage in einen Banksparplan, einen Fondssparplan oder einen Bausparvertrag.
Analyse von 120.000 VL-Depots: Nur 37 Prozent der VL-Depots in Frauenbesitz
Die Auswertung von rund 120.000 VL-Depots, die die Sutor Bank für ihre Kunden verwaltet, ergab, dass nur 37 Prozent der Depots im Besitz von Frauen, aber 63 Prozent der Depots im Besitz von Männern sind. Nach Ansicht der Sutor Bank liegt diese Ungleichverteilung jedoch nicht daran, dass Frauen etwa grundsätzlich weniger VL-berechtigt wären als Männer. Interessanterweise sind Frauen gerade auch in Branchen, die gemäß Tarifverträgen VLLeistungen zahlen, eher überrepräsentiert. Beispiel Finanzbranche, in der VL-Zahlungen überwiegend Standard sind. Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigen, dass der Frauenanteil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen im Finanzdienstleistungssektor seit mehr als 15 Jahren konstant bei 57 Prozent liegt, in den Zentralbanken und Kreditinstituten ist der Anteil ähnlich hoch.
„Durch den überdurchschnittlich hohen Verzicht auf VL-Sparpläne mit Aktienfonds fehlt vielen Frauen ein wichtiger Renditebaustein für die Altersvorsorge. Dabei ist die Rentenlücke gerade bei Frauen in der Regel höher als bei Männern aufgrund von längeren Nichtbeschäftigungszeiten“, sagt Robert Freitag, geschäftsführender Gesellschafter der Sutor Bank. „Das Sparen mit Aktienfonds ist aus Renditesicht anderen Anlageformen langfristig überlegen. Zudem muss der Anleger keinen eigenen Cent investieren, wenn der Arbeitgeber die Sparraten übernimmt und zudem noch die staatliche Förderung dazukommt“, ergänzt Freitag. Bei einem Fondssparplan werden auf maximal 400 Euro 20 Prozent Sparzulage vom Staat gezahlt – das sind bis zu 80 Euro pro Jahr zusätzliche Förderung.
Tipp: Aktiv nachfragen beim Arbeitgeber
Nach Ansicht von Robert Freitag sollten einerseits Arbeitgeber noch aktiver über VL-Leistungen aufklären, andererseits sollten aber auch Angestellte aktiv auf ihren Arbeitgeber zugehen. Denn selbst wenn die vermögenswirksamen Leistungen nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt sind: „Viele Firmen leiden unter Fachkräftemangel. Die freiwillige Übernahme von VLZahlungen kann die Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Wer nach VL fragt, hat daher gute Chancen, auf offene Ohren bei seinem Arbeitgeber zu stoßen“, erklärt Freitag.
VL-Zahlungen sind grundsätzlich nicht an bestimmte Beschäftigungsverhältnisse gebunden. Das ist besonders für Frauen interessant, da sie häufiger in Teilzeit beschäftigt sind. „Auch wer Teilzeit arbeitet, hat Anspruch auf VL“, sagt Robert Freitag. Hier käme es jedoch ebenfalls darauf an, ob ein Arbeitgeber tariflich zur Zahlung von VL verpflichtet ist oder dies gegebenenfalls freiwillig übernehme.
Vermögensaufbau lohnt sich auch mit kleinen Beträgen
Mit vermögenswirksamen Leistungen lässt sich auch mit geringen Beträgen über die Jahre Vermögen aufbauen – etwa als Bestandteil der Altersvorsorge. Bei einer Einzahlungsdauer von sechs Jahren à 40 Euro monatlich fließen allein 2.880 Euro in die Geldanlage. Die Renditechancen sind vor allem beim VL-Sparen mit Aktienfonds gut. Nach Berechnungen des Fondsverbandes BVI erzielten VL-Fondssparpläne mit deutschen Aktienfonds über die letzte VL-Periode von 2011 bis 2017 eine Durchschnittsrendite von 6,17 Prozent pro Jahr. Auch weltweit anlegende Aktienfonds eignen sich gut für das VL-Sparen, weil das Risiko möglicher Kursverluste über verschiedene Länder breit gestreut werden kann.
Aufgrund der festen Laufzeit von VL-Verträgen – sechs Jahre Einzahlphase, die verbleibenden Monate bis Jahresende dienen als Ruhephase – ist der Zeitraum ausreichend lang, um auch zwischenzeitliche Schwankungen am Aktienmarkt wieder auszugleichen. „Nach Ende der Ruhephase kann frei über das Geld verfügt werden“, sagt Robert Freitag. „Es empfiehlt sich jedoch, das Geld weiter für sich arbeiten zu lassen – entweder indem man seine Anlage in der vorhandenen Form beibehält oder bei Bedarf in andere Anlageformen umschichtet.“ Je nach verbleibender Zeit bis zum Renteneintritt könne dann entweder weiterhin in Aktienfonds gespart werden oder eine Umschichtung in Rentenfonds vorgenommen werden.
(Sutor Bank)