Die Zeit für die sogenannten „Deutschen Limited“, darunter viele Handwerksbetriebe und kleine Dienstleistungsunternehmen, wird knapp. Sollte Großbritannien am 29. März 2019 die EU tatsächlich mit einem „harten“ Brexit verlassen, droht vielen dieser Firmen der Verlust des Haftungsschutzes. Grund ist der sofortige Wegfall der EU-weiten Niederlassungsfreiheit. Diese hatte viele Gründer in Deutschland dazu bewogen, die Limited als Unternehmensform zu wählen statt etwa eine deutsche GmbH. Beides sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die Gründung der britische Variante ist aber deutlich preisgünstiger. „Viele der rund 10.000 Unternehmen mit etwa 30.000 Angestellten können sich die bei einem Brexit notwendige Umfirmierung schlicht nicht leisten.
Hinzu kommen massive steuerliche Risiken“, sagt Andreas Dirksen von der Gründungsberatungsgesellschaft GO AHEAD, die Teil der FORIS-Unternehmensgruppe ist und etwa 60 Prozent der „deutschen Limited“ betreut. „Wir haben deshalb eine Online-Petition gestartet, mit der wir den deutschen Gesetzgeber auffordern, umgehend eine einfache, umfassende und leicht umsetzbare Übergangsregelung zu schaffen, um die Existenz der betroffenen Unternehmer jedenfalls vorläufig zu sichern“, so Dirksen weiter. Er rechne damit, dass ein großer Teil der von GO AHEAD betreuten Unternehmen sich der Petition anschließen werden. „Wenn es uns jetzt nicht gelingt, das Ruder herumzureißen, wird es für viele Firmen sehr eng“, ist Dirksen überzeugt.
Zwar hat der deutsche Gesetzgeber mit einer geplanten Änderung des Umwandlungs- gesetzes und dem sogenannten Brexit-Steuerbegleitgesetz den Bedarf nach einer Übergangsfrist für Limited-Unternehmer anerkannt. „Der vorliegende Gesetzentwurf regelt aber nur wenige Teilbereiche eines Übergangs, der zudem äußerst beratungs- und damit kostenintensiv ausfällt. Das Gesetz in seiner aktuellen Form wird leider nur einer Minderheit der betroffenen Firmen nutzen “, erklärt Dirksen. „Das Ziel unserer Petition ist es, ein Gesetz zu erreichen, das auch den Bedürfnissen der kleinen Firmen gerecht wird“, so der GO AHEAD-Mann. Dabei gehe es in erster Linie um Vertrauensschutz, Haftungs- schutz und Steuersicherheit.
(Go Ahead Gmbh)