Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass Klagen von Investoren künftig durch ein Investitionsgericht mit öffentlich bestellten Richtern entschieden werden. Außerdem sollen die Verfahren transparent geführt werden, des Weiteren soll es eine echte Berufungsinstanz geben. Der Vorschlag geht auf eine Initiative von Bundesminister Gabriel zurück und wird mittlerweile sowohl von der EU-Kommission als auch von den Mitgliedsstaaten der EU unterstützt.
Erstmals verhandelt wird außerdem das amerikanische Angebot zur Öffnung der Beschaffungsmärkte. Weitere Verhandlungspunkte sind unter anderem inhaltliche Fortschritte im Bereich der regulatorischen Zusammenarbeit und beim Nachhaltigkeitskapitel.
Die Bundesregierung unterstützt das Ziel der EU-Kommission, die Gespräche noch 2016 abzuschließen. Priorität hat allerdings der Abschluss eines substantiellen und ausgewogenen Abkommens: Qualität geht vor Schnelligkeit.