Diese Zulassung ist unter anderem erforderlich, wenn ein Weiterbildungsträger am Bildungsgutschein-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit teilnehmen möchte. Ziel ist eine bessere Qualifikation der Arbeitsuchenden, so dass diese wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können. Die Bundesagentur für Arbeit stellt für dieses Verfahren entsprechende Fördermittel bereit.
Die Regelungen zur Arbeitsförderung des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) sehen vor, dass Arbeitslose unter anderem sogenannte Bildungsgutscheine erhalten können, mit denen sie eine berufliche Weiterbildung bei einem von ihnen gewählten Träger absolvieren können. Voraussetzung ist jedoch, dass dieser Bildungsträger durch eine sogenannte Fachkundige Stelle zertifiziert wird. TÜV NORD CERT engagiert sich als anerkannter und zuverlässiger Partner für Prüf- und Zertifizierungsdienstleistungen auch in diesem Bereich.