sich zwei oder drei Wochen einfach nicht um die Entwicklung kümmern? Womöglich ist das Depot nach dem Urlaub deutlich weniger wert. Um sich gegen Verluste zu schützen, greifen immer mehr Aktionäre zum Mittel der Stop-Loss-Orders. Und damit greifen sie daneben, warnt Jörg Wiechmann, Geschäftsführer des Itzehoer Aktien-Clubs (IAC). Das Prinzip ist einfach: Der Anleger erteilt, meist gleich beim Kauf des Wertpapiers, den Auftrag, es wieder zu verkaufen, sobald der Kurs um einen bestimmten Prozentsatz fällt. Das klinge zunächst einmal sympathisch gerade für deutsche Anleger, die sehr auf Sicherheit bedacht seien, so Wiechmann. Bei Aktien sind sie deshalb zurückhaltend – jetzt nur nicht mehr ganz so stark, weil das Investieren an der Börse in der Null-Zins-Phase ohne Alternative sei für diejenigen, die eine Rendite wollten. Aber ohne Verlustbremse geht es bei vielen nicht: Mit der Zahl der Aktionäre steigt auch die der Stop-Loss-Orders.
„Leider funktioniert diese Strategie nicht“, sagt Wiechmann. „Das Einzige, was man sich sichert, ist der zuvor definierte Verlust.“ Denn die Aktien sind nach dem Verkauf weg, von der Erholung profitiert der Ex-Anleger nicht mehr. Ein Beispiel des IAC-Geschäftsführers: Wer sich im Juni gegen den drohenden Brexit mit einer Stop-Loss-Order abgesichert hatte, stand Ende Juni ohne Aktien da. Denn die Börse war nach dem Votum eingebrochen, der Verkaufsauftrag wurde ausgeführt. Doch im Juli folgte die satte Kurserholung – ohne diesen Anleger.
Die Bank profitiere von solchen Aufträgen, der Kunde nicht: „Hin und Her macht Taschen leer“, zitiert Wiechmann eine Börsenweisheit. Viel besser sei es, auf Qualitätsaktien zu setzen, und das langfristig. So habe der Aktienindex DAX seinen Wert in den vergangenen fünf Jahren verdoppelt, ebenso wie ein Langfrist-Investor sein Geld. Allerdings war dies begleitet von zehn Kurskorrekturen mit einem Umfang von zehn Prozent oder mehr. Der Stop-Loss-Anleger, so rechnet der IAC-Geschäftsführer vor, hätte womöglich zehn Mal verkauft, an den folgenden Aufschwüngen aber nicht teilgehabt. „Unterm Strich stünde so anstatt einer Verdoppelung des Vermögens ein herber Verlust – und das trotz oder vielmehr gerade wegen Stop-Loss!“ Ein Aktionär müsse Kursschwankungen besonnen ertragen: „Genau dafür wird er am Ende mit hohen langfristigen Renditen fürstlich entschädigt.“