Es ist die erste BGH-Verhandlung in der Sache und das Urteil wird eine Signalwirkung für sämtliche Gerichte in Deutschland haben. Der Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei, Claus Goldenstein, rät den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage (MFK) dazu, das aktuelle Vergleichsangebot von VW aufgrund des BGH-Termins keinesfalls anzunehmen:
“Volkswagen möchte sich gern noch vor unserem BGH-Termin zum Abgasskandal mit den mehr als 400.000 Teilnehmern aus der Musterfeststellungsklage auf eine Entschädigung einigen, da der Konzern Angst vor dem Urteil des BGH hat. Dieses Ziel verfolgte VW bereits in den Vergleichsgesprächen mit dem Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbz), wie der Verbandsvorstand in aktuellen Interviews preisgab. Dass VW den MFK-Klägern nun trotz der zunächst gescheiterten Vergleichsgespräche mit dem vzbz Entschädigungen anbietet, wirkt vor diesem Hintergrund kalkuliert.
Aktuell urteilen fast alle Gerichte in Deutschland im Dieselskandal gegen Volkswagen. Sämtliche Experten gehen zudem davon aus, dass auch der BGH im Mai eine verbraucherfreundliche Entscheidung treffen wird. Sobald das BGH-Urteil gesprochen wird, wissen betroffene Verbraucher in ganz Deutschland endgültig, mit was für Entschädigungen sie rechnen können. Denn das BGH-Urteil wird als rechtliche Grundlage für sämtliche Gerichte hierzulande fungieren. Das würde VW teurer zu stehen kommen als das aktuelle Vergleichsangebot.”
Individualkläger erhalten im Schnitt doppelt so hohe Entschädigungen wie MFK-Teilnehmer
“Bislang bietet Volkswagen den mehr als 400.000 Teilnehmern der Musterfeststellungsklage durchschnittlich nur rund 2000 Euro pro Fahrzeug an und wir gehen aktuell nicht davon aus, dass sich diese Summe aufgrund der neu aufgenommenen Vergleichsgespräche zwischen VW und dem vzbz erhöhen wird. Wer auf das aktuelle Angebot eingeht, behält seinen manipulierten PKW und verzichtet auf weitere Rechtsansprüche. Wir von Goldenstein & Partner vertreten aktuell mehr als 17.800 Mandanten im Abgasskandal und im Schnitt erwirken wir durchschnittlich Einmalzahlungen in Höhe von 4.600 Euro”, erklärt Claus Goldenstein und führt fort:
“Noch rentabler ist aber die Rückgabe des manipulierten Fahrzeuges und die damit verbundene Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises: Nicht selten werden dabei Entschädigungen in Höhe von mehreren zehntausend Euro fällig. Zudem könnte der BGH entscheiden, dass sich betroffene Fahrzeughalter in diesem Fall nicht einmal die bisherige Laufleistung ihres Fahrzeuges anrechnen lassen müssen. Unter Umständen könnten die Diesel-Besitzer sogar zusätzliche Zinszahlungen erhalten.
Doch selbst, wenn dies nicht der Fall ist, liegt die Entschädigungssumme bei der Rückabwicklung stets deutlich über dem aktuellen Gebrauchtwagen-Marktwert des jeweiligen PKW. Unserer Erfahrung nach wollen die meisten betrogene Fahrzeughalter ihr manipuliertes Auto zudem unbedingt abgeben. Viele scheuen einen Verkauf jedoch aufgrund des großen Wertverlustes durch den Dieselskandal.
Wir von Goldenstein & Partner raten den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage daher, das aktuelle Vergleichs-Angebot keinesfalls voreilig anzunehmen. Sämtliche MFK-Teilnehmer werden im Anschluss an unseren BGH-Termin wohl noch die Möglichkeit erhalten, eine angemessene Entschädigungssumme zu erwirken. Gern beraten wir betroffene Fahrzeughalter bezüglich der juristischen Durchsetzung ihrer Rechte.”
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.goldenstein-partner.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.
(Goldenstein & Partner)