Wirtschaft

Zu späte Einigung, Kommentar zur Deutschen Bank

Rund ein Jahr hat es gedauert, bis sich die Deutsche Bank auf die Forderung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) nach einer freiwilligen unabhängigen Sonderprüfung eingelassen hat. Ob zuletzt auch Institutionelle den Druck verstärkten?

Die Einigung kommt spät, zu spät. Sie manövriert die Bank in eine Lage, in der sie kaum etwas gewinnen kann. Hat der Sonderprüfer BDO am Risikomanagement nichts zu mäkeln, wird sie sich fragen lassen müssen, warum sie so lange mauerte. Fördert der Prüfer Defizite zutage, hat sie erst recht schlechte Karten. Ziel der Vereinbarung sei es, das gerichtliche Verfahren umgehend und endgültig zu beenden, teilt die Bank mit. Sie hätte es gar nicht erst zum Rechtsstreit kommen lassen dürfen. ThyssenKrupp hatte sich 2013 nach dem Investitionsdebakel in Brasilien ebenfalls auf Betreiben der DSW vorzeitig für eine freiwillige Sonderprüfung entschieden, um „ein deutliches Zeichen der Transparenz“ zu setzen. Diese Chance hat die Deutsche Bank verpasst.

Vor einem Jahr, als die DWS erstmals mit ihrer Forderung auf den Plan trat, sollte die Prüfung zwar noch deutlich umfangreicher ausfallen als nun, da sie die Bank noch immer einen mittleren sechsstelligen Betrag kosten dürfte. Doch sind dies Peanuts angesichts der Rechtskosten von über 12 Mrd. Euro, die in der Bank allein seit Anfang 2012 aufgelaufen sind. Der Aufwand verblasst vor dem Hintergrund des Interesses der Aktionäre, solche Belastungen fortan zu vermeiden. Dieses Interesse ist berechtigt, räumte die Bank im Oktober doch selbst ein, dass „unzureichende Kontrollen und mangelhaftes Verhalten“ enormen Rechtsaufwand nach sich gezogen haben.

Deshalb ist es auch zu bedauern, dass die DWS von ihrer Forderung abgerückt ist, die Rückstellungen bis ins Jahr 2010 hinein durchleuchten zu lassen. Schließlich räumte die Bank erst vor wenigen Monaten auf Veranlassung der Prüfstelle für Rechnungslegung ein, dass sie in ihrem von KPMG testierten Konzernabschluss 2012 das Ausmaß „von nicht unwahrscheinlichen Ressourcenabflüssen aus Rechtsstreitigkeiten“ nicht hinreichend deutlich gemacht habe.

Auf der Hauptversammlung 2015 lehnte der Aufsichtsratsvorsitzende Paul Achleitner eine Sonderprüfung noch ab mit dem Argument, der Zusatzaufwand sei nicht im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre. Warum dies jetzt anders sein soll, dafür wird er auf der Hauptversammlung 2016 am 19. Mai sicher gute Gründe anführen können. Wie für alles, was in der Bank zuletzt schiefgelaufen ist.

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